Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der HMD Security GmbH
§1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die zwischen der HMD Security GmbH, Bellermannstraße 76, 13357 Berlin (im Folgenden „Auftragnehmer“) und ihren Auftraggebern (im Folgenden „Auftraggeber“) über Wach- und Sicherheitsdienstleistungen abgeschlossen werden.
Die AGB gelten sowohl für nationale als auch internationale Einsätze, sofern keine gesonderten vertraglichen Vereinbarungen getroffen wurden.
Abweichende Bedingungen des Auftraggebers, die der Auftragnehmer nicht ausdrücklich schriftlich anerkennt, werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn der Auftragnehmer ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
§2 Vertragsgegenstand
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die im Vertrag beschriebenen Wach- und Sicherheitsdienstleistungen gemäß den Vorgaben des Auftraggebers durchzuführen. Dazu gehören unter anderem Objektschutz, Revierwachdienste, Veranstaltungs- und Messe-Security, Personenschutz sowie internationale Sicherheitsdienste.
Die Leistungen werden nach bestem Wissen und Gewissen sowie unter Berücksichtigung der gesetzlichen Bestimmungen erbracht.
Der Auftragnehmer behält sich vor, die Erbringung von Leistungen abzulehnen, wenn durch die Durchführung gegen geltende Gesetze, internationale Bestimmungen oder die öffentliche Sicherheit und Ordnung verstoßen wird.
§3 Vertragsabschluss
Der Vertrag zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer kommt durch schriftliche Auftragserteilung und deren Annahme durch den Auftragnehmer zustande.
Der Vertragsschluss erfolgt schriftlich, per E-Mail oder auf sonstigen schriftlichen Kommunikationswegen.
Der Auftragnehmer behält sich vor, Aufträge ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
§4 Pflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Auftragnehmer alle für die Durchführung der Leistungen erforderlichen Informationen rechtzeitig und vollständig zur Verfügung zu stellen.
Der Auftraggeber sorgt dafür, dass die örtlichen Gegebenheiten für die Durchführung der Sicherheitsdienste geeignet sind, insbesondere hinsichtlich Zugänglichkeit und Gefährdungspotentialen.
Der Auftraggeber trägt dafür Sorge, dass alle behördlichen Genehmigungen vorliegen, soweit diese für die Durchführung der Wach- und Sicherheitsdienste erforderlich sind.
§5 Vergütung und Zahlungsbedingungen
Die Vergütung für die Leistungen des Auftragnehmers wird im jeweiligen Vertrag festgelegt. Sofern keine gesonderten Vereinbarungen getroffen wurden, gilt die aktuelle Preisliste des Auftragnehmers.
Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
Rechnungen sind sofort nach Erhalt ohne Abzug zur Zahlung fällig. Der Auftraggeber gerät spätestens 14 Tage nach Erhalt der Rechnung in Verzug.
Im Falle des Zahlungsverzugs ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz geltend zu machen. Bei Rechtsgeschäften mit Unternehmern beträgt der Verzugszins 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz.
§6 Haftung
Der Auftragnehmer haftet für Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit oder vorsätzliches Handeln seiner Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen verursacht wurden.
Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), beschränkt auf den vorhersehbaren Schaden, der typischerweise bei derartigen Verträgen auftritt.
Die Haftung für indirekte Schäden, insbesondere entgangenen Gewinn, ist ausgeschlossen.
Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch höhere Gewalt, Naturkatastrophen, Krieg, Unruhen oder andere unvorhersehbare Ereignisse verursacht werden.
§7 Versicherung
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, für ausreichenden Versicherungsschutz im Rahmen seiner Tätigkeit zu sorgen. Insbesondere besteht eine Haftpflichtversicherung, die im Schadensfall greift.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, eigene Wertgegenstände oder besondere Risiken dem Auftragnehmer vorab mitzuteilen, damit eventuelle zusätzliche Sicherheitsvorkehrungen oder Versicherungsmaßnahmen getroffen werden können.
§8 Kündigung
Der Vertrag kann von beiden Parteien mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende gekündigt werden, sofern keine abweichenden Kündigungsfristen im Vertrag vereinbart wurden.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn eine der Parteien gegen wesentliche Vertragspflichten verstößt.
§9 Geheimhaltung und Datenschutz
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses bekannt gewordenen Geschäftsgeheimnisse und vertraulichen Informationen des Auftraggebers geheim zu halten.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich weiterhin, die datenschutzrechtlichen Bestimmungen gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) einzuhalten und die Daten des Auftraggebers nur im Rahmen des Auftrags zu verwenden.
§10 Internationale Einsätze
Bei internationalen Einsätzen verpflichtet sich der Auftraggeber, den Auftragnehmer über landesspezifische Besonderheiten zu informieren, die die Durchführung der Sicherheitsdienste betreffen könnten.
Der Auftragnehmer trägt Sorge dafür, dass alle für den internationalen Einsatz relevanten Sicherheitsstandards und rechtlichen Vorschriften eingehalten werden.
Eventuelle zusätzliche Kosten, die durch internationale Einsätze entstehen, wie beispielsweise Reisekosten, Visa-Gebühren oder zusätzliche Versicherungen, trägt der Auftraggeber.
§11 Schlussbestimmungen
Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Auftragnehmers. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.